Studentische Hilfskraft (m/w/d)
Studentische Hilfskraft (m/w/d)
Zur Unterstützung bei Recherchen und bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen sucht das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht für das Sommersemester 2025 eine
Studentische Hilfskraft (m/w/d)
für eine Beschäftigungsdauer von 6 Monaten (Verlängerung möglich) in einem Umfang von durchschnittlich 10 Stunden pro Monat.
Aufgabengebiet
Unser Institut befasst sich primär mit dem Rechtsrahmen der Energie- und Recyclingwirtschaft im Lichte eines voranschreitenden Klimawandels. Das Energierecht ist durch die Herausforderungen einer klimaneutralen Versorgung mit Energie im Rahmen der Energiewende gekennzeichnet. Im Bereich der Recyclingwirtschaft werden die rechtlichen Fragen auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden, nachhaltigen und klimaneutralen Rohstoffversorgung behandelt.
Die ausgeschriebene Stelle dient der Unterstützung bei Recherchen und bei der Erstellung von Vorlesungsmaterial in den Arbeitsgebieten des Instituts. U.a. soll ein vorlesungsbegleitender Moodle-Kurs erstellt werden. Die Arbeit kann ortsunabhängig durchgeführt werden.
Einstellungsvoraussetzungen
- Wünschenswert sind Erfahrungen mit Powerpoint, Excel sowie der Erstellung von Grafiken und ggf. mit Moodle
Gleichstellung mit ihren Facetten Chancengerechtigkeit, Diversität und Familienfreundlichkeit ist der TU Clausthal ein wichtiges Anliegen. Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, aktueller Leistungsspiegel, sonstige Hinweise) bis zum 03.03.2025 per E-Mail im pdf-Format an sekretariat@iber.tu-clausthal.de.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren unter https://www.tu-clausthal.de/universitaet/karriere-ausbildung/stellenangebote.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vernichtet.
Clausthal-Zellerfeld, den 16.01.2025 Prof. Dr. Hartmut Weyer