Hinweise zu den zulässigen Hilfsmitteln in der Klausur
Hier finden Sie Hinweise, welche Hilfsmittel in unseren Klausuren zulässig sind.
Zulässig sind nur:
- Vorlesungsrelevante Gesetzestexte (KEINE Kommentarbücher !!!)
- Fremdsprachenwörterbücher, ohne Anmerkungen
Hinweise:
- Anstreichungen und Unterstreichungen einzelner Worte oder Textpassagen im Gesetzestext sind zulässig.
- Es sind nur Paragraphenverweise in Form von Zahlen am Rand des Gesetzestextes zulässig.
- Wörter, Symbole, Pfeile und andere Anmerkungen sind nicht zulässig.
- Das Anbringen von Post-Its ist zulässig.
- Auf den Post-Its darf aber nichts Anderes stehen, als was wörtlich gleichlautend auf derselben Seite im Gesetzestext steht.
Zusätzliche Anmerkungen auf den Post-Its oder im Gesetzestext sind NICHT erlaubt. Dies betrifft z.B:
- Prüfungsschemata
- das Vorlesungsskript (ganz oder in Teilen)
- Beispielfragen aus Stud.IP
- Inhalte aus Sehschlangen
- Definitionen, die NICHT im Gesetzestext stehen